Suchagent
2. Oktober 2019

Bundestag beschließt Reform der Grundsteuer

Bislang wurde der Wert der Immobilien, der nötig für die Grundsteuerberechnung war, anhand von veralteten Zahlen berechnet.

Das neue Berechnungsmodell wird vom jeweiligen Bundesland abhängen, sowie die Höhe der Steuer dann über den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde berechnet wird. Aufgrund der steigenden Grundstückspreise muss damit gerechnet werden, dass die Bemessungsgrundlage erhöht wird und somit die Hebesätze der Kommunen gesenkt werden müssen, um eine stärkere Mehrbelastung der Bürger zu vermeiden.
Insgesamt aber sollen die Steuerzahler nicht mehr belastet werden als bisher.

Im Jahr 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmalig fällig sein

Die endgültige Entscheidung über die Reform trifft der Bundesrat im November.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren? Dann klicken Sie hier!

Zurück