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27. November 2019

Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Berlin will als erstes Bundesland den Mietenstopp einführen. Der Senat brachte hierfür ein Gesetz für den Mietendeckel auf den Weg. Inhaltlich ist in diesem Gesetz vorgesehen, ca. 1,5 Millionen vor dem Jahr 2014 erbaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Mietstand von Mitte 2019 zu halten. Die Wohnkosten sind in Berlin in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als in anderen Großstädten. Das Mietniveau in München ist allerdings weiterhin höher – nur der Anstieg ist niedriger.

Dieser Mietendeckel soll auch eine Tabelle mit Obergrenzen, die sich sowohl nach Baujahr, als auch nach Ausstattung der jeweiligen Immobilie richten und maximal 9,80 € Kaltmiete je Quadratmeter enthalten. Dies gilt für Neuvermietungen.
Die Bestandsmieter sollen eine Mietsenkung fordern können, wenn die bisherige Miete um mehr als 20% über dieser Grenze liegt.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Nach derzeitigen Angaben können Vermieter bei besonders hochwertiger Ausstattung die Miete um einen Euro je Quadratmeter erhöhen bzw. auf die Obergrenze aufschlagen. Dies soll außerdem für Klimaschutz- und Barrierefreiheitssanierungen erlaubt sein.

Ende Februar 2020 soll dieses Gesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein.

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