Suchagent
20. April 2022

Eine KfW- Förderung im Neubau und Bestand nutzen

Die KfW- Förderung von Effizienzhäusern wurde eingestellt, was bedeutet das für den Häuslebauer?

Ende Januar wurde überraschend der Stopp für die Förderung von Effizienzhäusern und energetischen Sanierungen bekannt gegeben. Erst einmal ein Schock für Eigentümer und Baufirmen! Viele Familien, Häuslebauer und Unternehmen haben sich auf die KfW- Förderung verlassen. Endgültig eingestellt wurde die Förderung EH-55-Neubauförderung, das Ende wurde vom ursprünglichen Termin, dem 31.01.2022, auf den 24.01.2022 vorgezogen.

Aktuell können keine neuen Anträge zur Förderung der Effizienzhaus- Stufe 55 / Effizienzgebäude- Stufe 55 für einen Neubau gestellt werden. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden, für viele Familien ist mit dem Stopp der Förderung der Traum vom Eigenheim jedoch vorerst geplatzt.

Bauherren, welche mit dem Bau bereits begonnen haben oder in naher Zukunft anfangen wollten, sollten eine Nachkalkulation des Bauvorhabens durchführen.  Dies ist wichtig, um sicherstellen zu können, dass das Projekt auch ohne staatliche Hilfe, sprich ohne KfW- Förderung, durchführbar ist. Gegebenenfalls muss an der Ausstattung und Einrichtung gespart werden, der Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses wird vorerst auf Eis gelegt oder es muss mehr Eigenleistung eingebracht werden.

Nicht nur den „kleinen Häuslebauer“ sondern auch zahlreiche Bauunternehmen traf die Einstellung der Fördergelder hart. Lange Planungs- und Investitionsvorläufe stehen dem abrupten Stopp der BEG- Förderung gegenüber. So nutzt zum Beispiel die Fertighausbranche bei ca. 90 Prozent ihrer Bauprojekte die KfW- Förderung, viele Finanzierungen hängen in der Luft und die Baukosten steigen mit den aufgeschobenen Finanzierungen, da aktuell die Zinsen dazu steigen.

 

Bis zum 23.01.2022 eingereichte Anträge werden bearbeitet

Die Immobilienwirtschaft protestierte und durch den massiven Druck der Unionsfraktion wurde der Förderstopp teilweise zurückgenommen sowie folgender Kompromiss angeboten: so werden alle förderfähigen Altanträge, welche bis einschließlich zum 23.01.2022 eingegangen sind, noch genehmigt.

Bislang gestellte Förderanträge müssen somit bearbeitet und unter Berücksichtigung der KfW- Programmkriterien bewilligt werden. Sie haben für Ihren Antrag bereits eine Zusage erhalten? Keine Sorge, Ihre Förderung ist Ihnen sicher!

Fördersumme für neues KfW- 40 Förderprogramm bereits nach wenigen Stunden ausgeschöpft!

Die Fördersumme von 1 Milliarde Euro, welche der Bund für besonders klimafreundliche Neubauten zur Verfügung gestellt hatte, war bereits nach drei Stunden weg. Das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten gilt derzeit wieder als beendet. Erst vor kurzem wurde vom Bundeswirtschaftsministerium der Start des Programms für 20.04.2022 bekannt gegeben.

Ziemlich genau drei Stunden später wurde die letzte Zusage erteilt. Die maximale Förderung pro Bauherrn wurde vorher sogar halbiert, damit mehr Förderungen erteilt werden können. Gebracht hat das allerdings wenig, Hausherren und Banken hatten die Anträge die letzten Wochen bereits vorbereitet und ab dem Startschuss innerhalb kürzester Zeit eingereicht. 

Die als Übergangslösung gedachte Fördersumme für KfW- 40- Häuser ist also voll ausgeschöpft. Im Sommer dieses Jahres soll eine neue Lösung her.

Für die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse, die anspruchsvollste KfW-40-Variante, kann noch eine Förderung beantragt werden. Diese Gebäude müssen spezielle “ökologische, soziokulturelle und ökonomische” Ansprüche erfüllen. Ob und wie vielen privaten Bauherren das möglich sein wird, dürfte sich zeigen.

 

Die gute Nachricht: Maßnahmen zur Sanierung oder Umbau des Eigenheims bleiben weiterhin
förderfähig

Planen Sie die Sanierung Ihres Eigenheims? Von dem Stopp Ende Januar 2022 ebenfalls betroffen war die Förderung von energetischen Sanierungen
von Gebäuden. Das Förderprogramm für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen startete wieder und ab dem 22.02.2022 können wie gewohnt Anträge bei der KfW eingereicht werden. Die Förderbedingungen dafür bleiben gleich.

Mit energetischer Sanierung können Sie langfristig sparen. Möchten Sie eine der folgenden Maßnahmen umsetzen, kann eine Förderung beantragt werden: 

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  •           Lüftungsanlage erneuern oder einbauen

Eine Lüftungsanlage verringert Feuchtigkeit und Geruchsbildung, beugt der Schimmelbildung vor und verbessert das Raumklima

  •        Photovoltaik- Anlage einbauen

Eine Photovoltaik- Anlage wandelt die Sonnenergie um in Strom, überschüssigen Strom können Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen und somit auch noch Geld verdienen

  •        Solarthermie einbauen

Eine kombinierte Solarthermie können Sie nutzen, um einmal das Trinkwasser zu erwärmen und auch um die Heizungsanlage zu unterstützen

  •        Heizung erneuern

Tauschen Sie die alte Heizung aus gegen eine Wärmepumpe, oder Heizanlage, welche mit Holzpellets, Scheitholz oder
Hackschnitzel befeuert wird

  •        Fenster erneuern

Fenster- Systeme mit hochwertiger Doppelverglasung reichen für die Vorgaben, effizienter sind Fenster mit Dreifachverglasung

  •        Fenster mit Sonnenschutz ausstatten

Außenrollos und Markisen verbessern den Wärmeschutz im Sommer

  •        Kellerdecken dämmen

Die Kellerdecke kann von oben (Dämmschicht unter dem Bodenbelag des Wohnraums darüber) oder von unten mit Hilfe von Dämmplatten,
welche an der Kellerdecke befestigt werden, gedämmt werden

  • Fassade dämmen und Sonnenschutz anbringen

       Außenrollos oder Markisen verbessen den Wärmeschutz im Sommer

  •        Dach dämmen

Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, können Sie alternativ auch die obere Geschossdecke dämmen

 

Als Neu- Erwerber einer Immobilie ebenso von einer Förderung profitieren

Stehen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie, die vor kurzem frisch umgebaut und saniert wurde, so können Sie ebenfalls eine Förderung beantragen. 

In Frage kommt die Förderung für „energieeffiziente Sanierung“ oder „Abbau von Barrieren“

Achtung, auf Folgendes müssen Sie achten: der Antrag auf Förderung muss gestellt worden sein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben!

Außerdem müssen die gesamten Kosten für die Umbaumaßnahmen müssen im anschließend geschlossenen Kaufvertrag oder zumindest in einer separaten Aufstellung ausgewiesen sein.

 

Unser Expertenwissen zu Immobilien Fragen:


Wie kann ich Fördermittel beantragen?

Am besten holen Sie sich Unterstützung vom Fach. Gut zu wissen: auch für diese Unterstützung können Sie eine Förderung beantragen! Zugelassen sind alle Energieeffizienz- Expertinnen und Energieeffizienz- Experten, welche in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Wer kann KfW- Förderung beantragen?

Jeder, der eine Baufinanzierung abschließt, darf und kann eine KfW- Förderung beantragen. Zu beachten sind die jeweiligen Bestimmungen zur Förderung.

Was ist KfW- Förderung?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt denjenigen, die kaufen, bauen oder sanieren wollen, neben günstigen Krediten auch Zuschüsse, welche sich mit einem Förderdarlehen kombinieren lassen oder statt eines KfW- Darlehenes gewährt werden.

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