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7. August 2019

Mietenstopp in Bayern – Gesetzentwurf steht

Der Mieterverein München hat den neuen Gesetzentwurf zum angedachten Bürgerbegehren des Mietstopps in Bayern präsentiert. Dieser beinhaltet, dass die derzeitigen Bestandsmieten in den 162 Städten und Gemeinden, welche laut der bayerischen Mietpreisbremsenverordnung als angespannte Wohnungsmärkte gelten, für sechs Jahre unverändert bestehen bleiben sollen. Auch die vereinbarten Erhöhungen bei Staffel- bzw. Indexmietverträgen wären davon betroffen. Sonderregelungen gelten für soziale Vermieter.
Der Kritik, dass Genossenschaften und soziale Vermieter durch den Mietenstopp kein Budget für Neubauten haben, wird mit einer Ausnahme dagegen gehalten: Die Miete soll bis zur Grenze von 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgestockt werden dürfen.
Komplett neue Mietverträge werden auch auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Dasselbe gilt für Mieterhöhungen, die nach Modernisierungsmaßnahmen fällig werden. Jedoch werden Neubau-Immobilien, die nach dem 1. Januar 2019 vermietet worden sind von der Regulation ausgenommen, um Investitionen nicht zu beeinträchtigen.
Bei Verletzung des Gesetzes werden Geldbußen von bis zu 500.000 Euro anfallen und Vermieter müssen die zu viel bezahlte Miete vollständig zurückzahlen, nicht erst ab der Abmahnung, wie es derzeit vorgegeben ist.
Im Herbst 2019 soll das Begehren mit der Sammlung der nötigen Unterschriften losgehen. Es sind Unterschriften von 10% aller bayerischen Wahlberechtigten notwendig, welche einer Zahl von ca. 950.000 Unterstützenden entsprechen.

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