Suchagent
21. September 2020

Immobilie erben? Was muss ich beachten?

Eine Immobilie erben – Welche Schritte jetzt notwendig sind:

 

Als Erbe einer Immobilie befindet man sich, je nach Verhältnis zum Erblasser, oft in einer emotional sehr belastenden Situation. Geht es im Nachlass außerdem noch um eine Immobilie, gestaltet sich die ganze Sache noch schwieriger. Die Entscheidung, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll, muss oft sehr schnell und kurzfristig getroffen werden, da in den meisten Fällen laufende Kosten anfallen und das Finanzamt, abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad, die Erbschaftssteuer einfordert. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Bankberater oder direkt an eine/n unserer Makler/innen, wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite!

Zuerst sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Was soll mit der Immobilie geschehen? Möchte ich sie selbst beziehen? Möchte ich sie vermieten oder verkaufen?
  • Wie ist der Zustand der Immobilie?
  • Kann ich mir, bei Behalt der Immobilie, etwaige Kosten für Instandhaltung oder Modernisierung überhaupt leisten?

Es empfiehlt sich außerdem, sämtliche Informationen über die Immobilie einzuholen. Ist sie eventuell sogar hoch verschuldet, so müssen Sie schnell reagieren – Um ein Erbe auszuschlagen haben Sie nur sechs Wochen Zeit.

Die Entscheidung ist gefallen, Sie möchten verkaufen:

Entscheiden Sie sich gegen eine Selbstnutzung, Sie möchten oder können die Immobilie nicht selbst beziehen und entscheiden sich für einen Verkauf, so empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  • Ggfs. einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, damit Sie sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen können. Liegt jedoch ein notarielles Testament vor, kann die Eigentumsumschreibung ohne Erbschein erfolgen.
  • Den Verkehrswert der Immobilie ermitteln lassen. Wenden Sie sich gerne an uns und lassen Sie Ihre geerbte Immobilie von uns bewerten!
  • Einen Makler für den Verkauf beauftragen – Privatverkäufer unterschätzen oft den Zeit- und Kostenaufwand, den ein Hausverkauf mit sich bringt. Im Falle des Verkaufs organisieren wir den gesamten Verkaufsprozess, unterstützen Sie bei allen Fragen und Belangen und sichern den Immobilien Verkauf rechtlich für Sie ab.

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Sie möchten Ihre Immobilie vorerst nur vermieten:

Falls Sie sich gegen, oder noch nicht für einen Verkauf entscheiden, kann die vorübergehende Vermietung eine Alternative sein.

Hier sollten Sie sich auch genauestens mit den Kosten und Steuern befassen, die im Zusammenhang mit der Erbschaft und den geplanten Mieteinnahmen stehen.

Bei einem unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie haben Sie zwar keine Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, trotzdem können Sie die Abschreibung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei Erbschaften von Immobilien, genauso wie bei Schenkungen, gilt die sogenannte „Fußstapfentheorie“: Das heißt, bei der Vererbung einer Immobilie im Privatvermögen hat der Erbe die AfA (Absetzungen für Abnutzung) des Erblassers fortzuführen.

Kosten wie für die Erbauseinandersetzung, Maklerprovision, Grundbucheintragung können als Werbungskosten angegeben werden. Wichtig ist allerdings noch zu erwähnen, dass nur der Wert des Gebäudes abgeschrieben werden kann – der Wert des Grundstücks nutzt sich steuerlich nicht ab! Weitere Informationen über die Auflassungsvormerkung im Grundbuch finden Sie hier. 

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